EU-Kommission nimmt delegierten Rechtsakt zu Cybersicherheit in der Funkanlagenrichtlinie an
3.144.29.213Mit dem delegierten Rechtsakt soll gewährleistet werden, dass alle drahtlosen Geräte sicher sind, bevor sie in der EU auf den Markt kommen. Es werden neue rechtliche Anforderungen für Sicherheitsvorkehrungen im Bereich der Cybersicherheit festgelegt, die bei der Konzeption und Herstellung der betreffenden Produkte berücksichtigt werden sollen. Mit dem Rechtsakt sollen zudem die Privatsphäre und die personenbezogenen Daten der Bürgerinnen und Bürger geschützt und Betrugsdelikte verhindert werden. Die vorgeschlagenen Maßnahmen erstrecken sich auf drahtlose Geräte wie Mobiltelefone, Tablets und andere Produkte, die über das Internet kommunizieren können, auf Spielzeug und Kinderbetreuungsgeräte wie Babymonitore und auf eine Reihe tragbarer Geräte wie Smartwatches oder Fitness-Tracker.
Konkret sollen die neuen Maßnahmen zu folgenden Zielen beitragen:
- Drahtlose Geräte sollen Funktionen aufweisen, die eine Schädigung von Kommunikationsnetzen vermeiden und eine etwaige Verwendung der Geräte zur Störung der Funktionen von Websites oder anderer Dienste verhindern.
- Drahtlose Geräte sollen über Funktionen zur Gewährleistung des Schutzes personenbezogener Daten verfügen. Dabei soll der Schutz der Rechte des Kindes zu einem wesentlichen Bestandteil der Rechtsvorschrift werden. So sollen die Hersteller bspw. durch neue Maßnahmen den unbefugten Zugriff auf personenbezogene Daten oder deren unbefugte Übermittlung verhindern.
- Drahtlose Geräte sollen Funktionen aufweisen, mit denen das Betrugsrisiko bei elektronischen Zahlungen minimiert wird. So soll beispielsweise eine bessere Kontrolle zur Authentifizierung der Nutzer sichergestellt sein, damit es zu keinen betrügerischen Zahlungen kommt.
Der delegierte Rechtsakt tritt nach Ablauf eines zweimonatigen Prüfungszeitraums in Kraft, falls der Rat und das Parlament keine Einwände erheben. Nach dem Inkrafttreten wird den Herstellern eine Übergangsfrist von 30 Monaten eingeräumt, um mit der Erfüllung der neuen rechtlichen Anforderungen zu beginnen. Dies soll den Herstellern ausreichend Zeit geben, um relevante Produkte anzupassen, bevor die neuen Anforderungen – voraussichtlich Mitte des Jahres 2024 – Geltung erlangen. Die Kommission möchte die Hersteller auch bei der Erfüllung der neuen Anforderungen unterstützen und ersucht dafür die europäischen Normungsorganisationen, einschlägige Normen auszuarbeiten. Alternativ dazu können die Hersteller auch die Konformität ihrer Produkte nachweisen, indem sie diese durch die zuständigen notifizierten Stellen bewerten lassen.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_21_5634