Einheitliches Ladekabel: EU-Parlament beschließt Position
3.141.25.125Die Diskussion um einheitliche Ladekabel ist Teil der derzeit laufenden Überarbeitung der Funkanalgenrichtlinie. Ausgangspunkt für die Initiative war die bereits seit Jahren geführte Diskussion über ein einheitliches Ladegerät bei Mobiltelefonen. Daraus hat sich nun eine generelle Diskussion über Ladegeräte bei kleineren Produkten, die unter die Funkanlagenrichtlinie fallen, entwickelt. Das EU-Parlament fordert nun, dass Mobiltelefone, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer und Headsets, tragbare Videospielkonsolen und tragbare Lautsprecher, die über ein Kabel aufgeladen werden können, mit einem USB-C-Anschluss ausgestattet sein müssen. Ausnahmen soll es nur für Geräte geben, die zu klein sind, um einen USB-C-Anschluss zu haben, wie etwa Smartwatches, Gesundheits-Tracker und einige Sportgeräte. Zudem soll es neue Kennzeichnungspflichten geben. Hier soll es wiederum Aufgabe der Händler sein zu überprüfen, ob die unter die Verpflichtung fallenden Produkte über die erforderlichen Kennzeichnungen und Informationen verfügen. Die neuen Verpflichtungen sollen gemäß EU-Parlament mit einer Übergangszeit von sechs Monaten nach Inkrafttreten der Richtlinie wirksam werden.
Die Trilogverhandlungen zwischen EU-Parlament, EU-Ministerrat und EU-Kommission werden in den kommenden Wochen starten.
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