Einheitlicher Ladestecker: Einigung bei Funkanlagenrichtlinie erzielt
52.14.7.103Die neuen Regeln betreffen z.B. Mobiltelefone, Tablets, Digitalkameras oder Kopfhörer. Für diese und alle weiteren von der Richtlinie betroffenen Geräte wird bei kabelgebundenem Laden ein USB-C-Steckplatz und eine Lademöglichkeit mit USB-C-Stecker vorgeschrieben.
Die neuen Regeln müssen noch offiziell vom EU-Parlament und dem Ministerrat abgesegnet werden. Damit ist in den kommenden Wochen zu rechnen. Eine Veröffentlichung der Richtlinie würde dann im Herbst erfolgen. Das Verfahren für die Umsetzung der Vorgaben im Funkanlagengesetz würde dann ebenfalls voraussichtlich im Herbst bzw. Winter beginnen.