Strengere EU-Vorschriften zur Produktsicherheit treten in Kraft
18.222.20.30Betroffen sind alle ab diesem Datum in Verkehr gebrachten oder auf dem Markt bereitgestellten Produkte, für die keine spezifischen EU-Bestimmungen über ihre Sicherheit gelten. Auf nationaler Ebene wird ein weiteres Gesetzgebungsverfahren zur Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes an die EU-Verordnung erfolgen. Darin werden größtenteils Regelungen zur Durchführung der Verordnung getroffen wie z. B. nationale Behördenzuständigkeiten und Sanktionen. Viele Regelungen des geltenden Produktsicherheitsgesetzes werden voraussichtlich entfallen.
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