CLP-Verordnung tritt in Kraft

Am 10. Dezember ist die neue CLP-Verordnung in Kraft getreten. Nachdem sie ein mehrjähriges Gesetzgebungsverfahren durchlaufen hatte, wurde sie Ende November finale im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Die CLP-VO regelt die Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen und Gemischen. Mit der nun angenommenen überarbeiteten Version der Verordnung werden Formatvorgaben zur Kennzeichnung geändert oder Regelungen für ein digitales Etikett gemacht. Auch regelt die Verordnung umfangreiche Anforderungen und Kennzeichnungsvorgaben für Nachfüllstationen. Neu sind auch Kennzeichnungsvorgaben für die Werbung für Gemische. Die Werbung für Gemische muss künftig Gefahrenpiktogramme, Signalwort, Gefahrenhinweise und ergänzende EUH-Hinweise enthalten.

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