Trilogeinigung zu Detergenzien erzielt
216.73.216.218Am 10. Juni haben der Rat und das EU-Parlament eine vorläufige Einigung über die Aktualisierung der Verordnung über Detergenzien erzielt. Die vorläufige Einigung muss nun noch von beiden Institutionen bestätigt und formell angenommen werden.
Mit den neuen Vorschriften soll das Inverkehrbringen und der freie Verkehr von Detergenzien im Binnenmarkt erleichtert werden. Beispielsweise wird die EU-Kommission ermächtigt, strengere Anforderungen an die biologische Abbaubarkeit wasserlöslicher Polymerfolien festzulegen, die für Detergenzien-Kapseln verwendet werden. Kennzeichnungsinformationen (z. B. über allergene Duftstoffe und Konservierungsstoffe) sollen künftig verstärkt digital verfügbar gemacht werden.
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