Verordnung über Zusammenarbeit der Verbraucherschutzbehörden in Kraft

20 Tage nach der Veröffentlichung  - am 17. Januar 2018 - ist sie in Kraft getreten. Zwei Jahre nach diesem Datum wird die Verordnung in den Mitgliedstaaten wirksam werden. In Deutschland wird voraussichtlich das Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz angepasst werden müssen. Nach der Neuregelung erhalten nationale Behörden zusätzliche Befugnisse. So können sie Informationen von Registrierungsstellen für Domainnamen und Banken zur Identifizierung von unseriösen Anbietern anfordern, Testkäufe durchführen und den Zugang zu Websites sperren.

Den finalen Text der CPC-Verordnung im EU-Amtsblatt finden Sie hier: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?qid=1515506916127&uri=CELEX:32017R2394