EU-Kommission unterbreitet Vorschläge zur Verbesserung von Marktüberwachung und Produktsicherheit

Nach der neuen Verordnung über die gegenseitige Anerkennung von Waren sollen Unternehmen künftig bereits nach ein paar Monaten und nicht erst nach einigen Jahren wissen, ob ihre Produkte in einem anderen EU-Mitgliedstaat verkauft werden können. Mit der Verordnung zur Marktüberwachung schlägt die Kommission eine verbesserte Zusammenarbeit der nationalen Marktüberwachungsbehörden und der Zollämter vor. Damit soll verhindert werden, dass unsichere Produkte an europäische Verbraucher verkauft werden. Auch sollen bei Direktverkäufen aus Drittländern in die EU und bei Verkäufen über Fulfillment Center bessere Möglichkeiten bestehen, die Produktkonformität und damit einen fairen Wettbewerb zu garantieren.

Weitere Informationen sowie die beiden Verordnungsvorschläge finden Sie hier: https://ec.europa.eu/germany/news/20171219-freier-warenverkehr_de