EU-Kommission betont Notwendigkeit von Sammelklagen für Verbraucher

Die EU-Kommission veröffentlichte am 26. Januar 2018 einen Bericht über die Möglichkeiten kollektiver Rechtsschutzverfahren in den einzelnen Mitgliedstaaten. Der Bericht zeigt, dass die Empfehlung der EU-Kommission aus dem Jahr 2013 zur Einführung kollektiver Unterlassungs- und Schadensersatzverfahren keine allgemeine Beachtung gefunden hat. Es sei daher erforderlich, gesetzliche Regelungen zu schaffen. Die EU-Kommission kündigte an, im Rahmen des „New Deal for Consumers“ im April 2018  entsprechende Gesetzesinitiativen zu veröffentlichen.

Den EU-Bericht zum kollektiven Rechtsschutz finden Sie hier.