Bericht zum Gewährleistungsrecht im EU-Parlament angenommen

Der IMCO-Ausschuss des Europäischen Parlamentes (Binnenmarkt & Verbraucherschutz) verabschiedete am 22. Februar 2018 den Bericht von Pascal Arimont (EVP, BE) über die Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenhandels. Der Ausschuss stimmte zudem dafür, in Trilog-Verhandlungen einzutreten, sobald der Rat seinen Standpunkt zu dieser Richtlinie ebenfalls festgelegt hat.

Für den Einzelhandel sind die geplanten Änderungen im Bereich des Gewährleistungsrechts grundsätzlich von besonderer Brisanz. Nach der Beschlussfassung des EU-Parlaments soll de facto auf eine Vollharmonisierung des europäischen Kaufrechts verzichtet werden, während gleichzeitig die Frist für die Beweislastumkehr im Gewährleistungsrecht von derzeit sechs Monaten auf ein Jahr angehoben werden soll. Weitere Verschärfungen der Verbraucherrechte mit Kostenwirkungen für die Einzelhändler wurden für andere Fragen des Gewährleistungsrechts beschlossen. Nachdem das Ziel der Vollharmonisierung vom EU-Parlament praktisch aufgegeben wurde, stehen den drohenden Belastungen kaum Vorteile  der Wirtschaft gegenüber.