Neue Vorschriften zum grenzüberschreitenden Paketversand im Online-Handel

Allerdings gibt es auch einen Artikel, der sich konkret an Online-Händler richtet und sie verpflichtet beim grenzüberschreitenden Versand vor Vertragsschluss Informationen über Lieferoptionen, Preise und etwaige Beschwerdetools zur Verfügung zu stellen. Die neuen Vorschriften müssen noch vom Ministerrat angenommen sowie im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden und treten voraussichtlich im Mai 2018 in Kraft – mit Ausnahme des Artikels zu den Sanktionen, der erst mit einer Verzögerung von 18 Monaten in Kraft tritt. D.h. Unternehmen haben noch eineinhalb Jahre Zeit, um die neuen Vorschriften umzusetzen, bevor sie belangt werden können.

Den Text zur Verordnung über grenzüberschreitende Paketzustelldienste finden Sie hier.