EU-Kommission präsentiert Vorschlag zum Schutz von Händlern auf Plattformen

Die Europäische Kommission hat am 26. April 2018 einen Vorschlag für eine Verordnung zu Förderung von Fairness und Transparenz auf Plattformen vorgelegt. Damit soll gegen bestimmte unfaire Praktiken von Intermediären vorgegangene und Unternehmen vor der Macht von Plattformen geschützt werden.

Nach der HDE-Marktplatzumfrage (siehe Anhang) nutzen 40% der befragten Händler derzeit Online-Marktplätze als Teil ihrer Vertriebsstrategie. Dies führt zu einer zunehmenden Abhängigkeit, zur Entwicklung von potenziellen „Gatekeepern“ und zu einer möglichen Asymmetrie relativer Marktmacht. Die größten Hindernisse sehen die befragten Händler mit 46% in häufigen und willkürlichen Wechseln der AGB sowie mit 40% in der Unklarheit der Marktplatz-AGB bzw. -Verkaufsrichtlinien. Mehr als ein Drittel der Händler (36%) bemängelt zudem die Sanktionsmechanismen bei AGB-Verstößen, wie beispielsweise Produkt- oder Account-Sperrungen. Der Verordnungsvorschlag soll für jegliche Intermediäre im B2B-Online-Bereich gelten. Von dem Vorschlag erfasst, sind z.B. Online-Marktplätze, Vergleichsportale und soziale Medien. Auch Suchmaschinen wurden in den Gesetzentwurf aufgenommen, da das Ranking bei Google oder Microsoft Bing großen Einfluss auf die Geschäftschancen der Anbieter hat. Intermediäre sollen z.B. sicherstellen, dass ihre Geschäftsbedingungen für gewerbliche Nutzer leicht verständlich und leicht zugänglich sind. Dazu gehört auch, dass die möglichen Gründe für die Entfernung oder Sperrung eines gewerblichen Nutzers von einer Plattform im Voraus dargelegt werden. Sollten die Intermediäre Änderungen an ihren AGB vornehmen, dürfen diese frühestens 15 Tage nach Zugang an die betroffenen Unternehmer wirksam werden.

Zentrale Forderungen zu Fairness, Transparenz und Datenzugang aus dem HDE-Positionspapier zum Thema Missbrauch der Marktstärke supranationaler Online-Marktplätze wurden in diesem Verordnungsvorschlag aufgenommen. Im Gegensatz zum Vorschlag gegen unfaire Handelspraktiken in der Lebensmittellieferkette listet diese Verordnung keine konkreten Praktiken auf, die verboten werden sollen. Sie definiert vielmehr Grundsätze und Prinzipien, welche Plattformen in Geschäftsbeziehungen mit gewerblichen Nutzern einhalten sollen, was auch vor dem Hintergrund der Vertragsfreiheit im B2B-Verhältnis zu begrüßen ist. Die Kommission hat außerdem die Einrichtung einer EU-Beobachtungsstelle angekündigt, zur Überwachung der Auswirkungen der neuen Vorschriften. Die Beobachtungsstelle soll sowohl aktuelle als auch neu entstehende Probleme und Möglichkeiten in der digitalen Wirtschaft beobachten, damit die Kommission die vorgelegte Verordnung gegebenenfalls anpassen kann. Zu einer fairen Partnerschaft zwischen den Online-Plattformen und dem mittelständischen Handel soll auch der HDE-Marktplatz-Monitor beitragen. Über dieses Angebot können Händler von konkreten Erfahrungen mit unfairen Handelspraktiken und potenziell missbräuchlichen Vertragsklauseln berichten. Alle Angaben werden vertraulich behandelt und auf Wunsch anonym ausgewertet. Mehr Informationen hier.

Weitere Informationen zum Vorschlag zu Fairness und Transparenz auf Plattformen finden Sie hier.