EU-Kommission legt Vorschlag zu unfairen Praktiken in der Lebensmittelieferkette vor
18.222.56.71Unfaire Handelspraktiken werden definiert als Praktiken, die grob von gutem Geschäftsverhalten abweichen, dem Prinzip von Treu und Glauben entgegenstehen, und die einseitig von einem Handelspartner einem anderen Handelspartner vorgegeben werden.
Ziel dieses Vorschlags ist, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die Lebensmittelerzeugnisse an größere Unternehmen verkaufen, mit dem Verbot folgender Klauseln zu schützen:
- Zahlungsfristen von mehr als 30 Tagen für verderbliche Lebensmittel nach Erhalt der Rechnung durch den Lieferanten oder 30 Tage nach Lieferung der verderblichen Lebensmittel, je nach dem was später erfolgt.
- Auftragsstornierungen bei verderblichen Produkten, die so kurzfristig sind, dass der Lieferant keine alternative Absatzmöglichkeit für dieses Produkt mehr findet.
- Rückwirkend festgelegte einseitige Änderungen in Hinblick auf Häufigkeit, Zeitpunkt und Umfang der Lieferung, die Qualitätsstandards oder die Preise für Produkte.
- Kostenübertragung an den Lieferanten für Ladeverluste, die auf dem Betriebsgelände des Käufers entstehen, ohne dass der Lieferant nachlässig oder dafür verantwortlich ist.
Weiterhin werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, jeweils national eine Behörde mit der Durchsetzung der Klauselverbote zu beauftragen. Die jeweils beauftragten nationalen Behörden sollen bei der Durchsetzung koordiniert vorgehen und den Austausch guter Praktiken erleichtern.
Der HDE bewertet diesen Vorschlag kritisch, weil unfaire Handelspraktiken in Deutschland schon heute verboten sind und entsprechendes Fehlverhalten sehr effektiv sanktioniert wird.
Die HDE-Pressemitteilung zu dem Thema finden Sie hier.
Den Text des Kommissionsvorschlags sowie weitere Dokumente finden Sie hier.