EU-Kommission fordert Klarstellungen bei der Produkthaftungsrichtlinie

Diese Haftung greift auch dann, wenn kein Verschulden des Herstellers vorliegt. Die Evaluierung kommt zum Ergebnis, dass die Richtlinie weiterhin ihren Zweck erfüllt. Die Richtlinie gewährleiste einen Ausgleich zwischen Verbraucherschutz und Innovationsförderung. Angesichts neuer technologischer Entwicklungen seien jedoch einige Klarstellungen erforderlich.

So müsse auf neue digitale Technologien wie das Internet der Dinge oder künstliche Intelligenz eingegangen werden. Hier sei nicht immer klar was ein Produkt von einer Dienstleistung unterscheidet und wie die Haftung geregelt ist. Die EU-Kommission wird zunächst eine Konsultation zur Anwendung der Richtlinie durchführen und Mitte 2019 Leitlinien zur Auslegung der Richtlinie veröffentlichen.

Den Bericht über die Evaluierung der Produkthaftungsrichtlinie finden Sie hier.