Freier Verkehr nicht personenbezogener Daten

Der (grenzüberschreitende) Wechsel zwischen verschiedenen Cloud-Diensteanbietern soll erleichtert werden. Da sich die Verordnung nicht auf personenbezogene Daten erstreckt, hat sie keine Auswirkungen auf die Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung. Bei gemischten Datensätzen findet die Datenschutz-Grundverordnung, die den freien Verkehr personenbezogener Daten sicherstellt, auf den personenbezogenen Teil des Datensatzes Anwendung. Für den nicht personenbezogenen Teil gilt der Grundsatz des freien Verkehrs nicht personenbezogener Daten. Das EU-Parlament und der EU-Ministerrat müssen der Verordnung noch förmlich zustimmen.

Weitere Informationen zu dieser Verordnung finden Sie hier.