Vorschlag für ein Binnenmarktinformationstool (SMIT) abgelehnt
18.118.149.55Die Kommission schlug damit ein sog. Binnenmarkt-Informationstool (Single Market Information Tool - SMIT) vor. Damit wäre es der Kommission möglich gewesen, höchst sensible Marktinformationen direkt von Unternehmen abzufordern, zum Beispiel zur Kostenstruktur, zur Preispolitik oder zum verkauften Produktvolumen – ähnlich einer wettbewerbsrechtlichen Sektoruntersuchung. Zahlreiche Aspekte des Vorschlags waren sehr kritisch einzuschätzen, insbesondere der zusätzliche bürokratische Aufwand für die Unternehmen sowie die Möglichkeit unverhältnismäßig hohe Bußgelder gegen Unternehmen verhängen zu können.
Das Europäische Parlament hatte im Rahmen der Diskussionen um SMIT seinen juristischen Dienst um eine Einschätzung zur Vertragsgrundlage des Vorschlags gebeten. Dabei kam man zu dem Schluss, dass die meisten von der Kommission angeführten gesetzlichen Grundlagen nicht zulässig seien. Der Vorschlag könne lediglich auf Artikel 337 AEUV gestützt werden. Diese Grundlage lasse aber wiederum nur einen nicht-legislativen Beschluss alleinig durch den Rat zu, ohne Mitwirkung des Parlamentes. Dieser Einschätzung ist der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlamentes am 12. Juli 2018 in der Abstimmung über den SMIT-Bericht gefolgt. Damit hat das Parlament keine Rolle mehr in dem Verfahren und der Vorschlag ist de facto abgelehnt. Da ein rechtliches Gutachten des Rates bereits zuvor ergeben hatte, dass überhaupt keine der von der Kommission angeführten gesetzlichen Grundlagen für den Vorschlag tragfähig ist, wird auch von dieser Seite keinerlei weitere Aktivität zu SMIT zu erwarten sein.
Der HDE und seine an diesem Dossier aktiv beteiligten Mitgliedsunternehmen haben durch ihre intensive Arbeit, den zahlreiche Treffen mit Abgeordneten und das Ausarbeiten von tragfähigen Kompromissvorschlägen entscheidend zur Diskussion und damit letztendlich zur Ablehnung von SMIT beigetragen.