EU-Parlament nimmt Bericht zur Marktüberwachung an

Bereits im Kommissionsvorschlag waren einige zentrale HDE-Forderungen aus dem Bereich der Produktsicherheit aufgenommen worden. Die illegale Inverkehrbringung von Produkten, die oft nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, aus Nicht-EU-Staaten – häufig über Plattformen und Fulfillment Centern – verursacht einen erheblichen Wettbewerbsnachteil für europäische Unternehmen, insbesondere wenn es sich um  Produkte handelt, bei denen entgegen des EU-Produktsicherheitsrechts kein Wirtschaftsakteur als verantwortlicher Hersteller oder Einführer identifiziert werden kann. Die Erweiterung der Definition eines „Wirtschaftsakteurs“ sowie die Einführung einer für Konformität zuständigen Person sind Schritte in die richtige Richtung. Die EP-Position erhält die zentralen, positiven Elemente des Kommissionsvorschlags, strafft  diese aber gleichzeitig und sorgt für etwas mehr Klarheit.

Mit der Annahme des Berichts wurde im Ausschuss auch das Mandat für den Trilog erteilt. Damit ist das Parlament bereit für Verhandlungen mit der Kommission und dem Rat, letzterer hat sich allerdings noch nicht auf eine gemeinsame Position verständigen können. Nichtsdestotrotz ist davon auszugehen, dass die Trilogverhandlungen noch in diesem Jahr beginnen werden, um das Gesetzgebungsverfahren vor der Europawahl im Frühjahr 2019 abschließen zu können.

Den EP-Bericht zur Marktüberwachung finden Sie hier.