EU-Kommission überprüft Spielzeugrichtlinie
18.117.75.6Im Rahmen dieser Bewertung soll geprüft werden, wie erfolgreich die Spielzeugrichtlinie ihre Ziele erreicht. Diese bestehen darin, ein hohes Maß an Spielzeugsicherheit und damit den Schutz der Gesundheit und die Sicherheit von Kindern zu gewährleisten und das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes sicherzustellen. Bei der Bewertung werden Wirksamkeit, Effizienz, Kohärenz mit anderen Rechtsvorschriften (sowohl auf EU-Ebene als auch in den Mitgliedstaaten), Relevanz und Mehrwert der Richtlinie für die EU beurteilt. Sie können den Fragebogen der Konsultation hier einsehen (nur mit Login der Seite der EU-Kommission).
Die Konsultation läuft noch bis zum 12. Dezember 2018.