EU-Parlament legt Berichtsentwurf zu Sammelklagen vor
3.145.59.89Am 11. April 2018 legte die Europäische Kommission im Rahmen des sog. „New Deal for Consumers“ einen Vorschlag zur Komplettrevision der Richtlinie 2009/22/EG über Unterlassungsklagen vor, welche diese zu einem Instrument für Verbandsklagen ausbaut. Der Kern der Neufassung der Unterlassungsklagerichtlinie besteht in einer Erweiterung des Anwendungsbereichs um kollektive Leistungsklagen in allen Bereichen des EU-Verbraucherrechtes (insgesamt 59 Richtlinien und Verordnungen aus den Bereichen Geoblocking, Gewährleistungsrecht, Zahlungsdienste, Ökodesign, Datenschutz, etc.). Damit könnten in Zukunft auch Schadensersatzansprüche kollektiv durchgesetzt werden. Der Entwurf geht somit deutlich über das deutsche Modell der Musterfeststellungsklage hinaus.
Nun hat der zuständige Berichterstatter Geoffroy Didier (FR, EVP) aus dem federführenden Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments seinen Berichtsentwurf zu diesem Vorschlag vorgelegt, welcher verschiedene Schritte in die richtige Richtung macht. Im mitberatenden Binnenmarktausschuss wurden zur entsprechenden Stellungnahme ebenfalls sehr positive Änderungsanträge eingereicht, die sogar noch weiter gehen und eine klare Opt-In-Regelung sowie die komplette Streichung von Leistungsklagen fordern. Damit bewegt sich das Dossier insgesamt in eine sehr aussichtsreiche Richtung (nämlich die der deutschen Musterfeststellungsklage) und fast alle in der Stellungnahme des HDE aufgeführten Punkte wurden von den Abgeordneten bereits in der einen oder anderen Weise adressiert.
Zum vorgelegten Berichtsentwurf können nun bis zum 5. November 2018 Änderungsanträge eingereicht werden. Die Abstimmung des Berichts im Rechtsausschuss ist für den 6. Dezember 2018 vorgesehen. Der Binnenmarktausschuss wird seine Stellungnahme schon vorher abstimmen. Während also gute Chancen bestehen, dass das Parlament bis Ende des Jahres zu einer Verhandlungsposition kommt, schreitet der Ministerrat deutlich langsamer und weniger ambitioniert voran. Dort ist man noch damit beschäftigt, offene Fragen mit der Kommission zu klären und strebt keine Einigung unter der österreichischen Präsidentschaft bis zum Jahreswechsel an.
Den EP-Bericht zu Sammelklagen finden Sie hier.