EU-Parlament nimmt Bericht zu Sammelklagen an
13.58.200.78Der Kern der Neufassung der Unterlassungsklagerichtlinie besteht in einer Erweiterung des Anwendungsbereichs um kollektive Leistungsklagen in allen Bereichen des EU-Verbraucherrechtes (insgesamt 59 Richtlinien und Verordnungen). Damit könnten in Zukunft auch Schadensersatzansprüche kollektiv durchgesetzt werden. Der Entwurf geht somit deutlich über das deutsche Modell der Musterfeststellungsklage hinaus. Am 6. Dezember 2018 wurde nun der Bericht des zuständigen Berichterstatters Geoffroy Didier (FR, EVP) im federführenden Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments mit 19 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.
Das ursprünglich von der Kommission vorgeschlagene Modell zur Einführung einer Sammelklage lehnt der HDE ausdrücklich ab. Repräsentative Schadensersatzklagen müssen als Voraussetzung haben, dass die Verbraucher bekannt sind. Zudem sollte die Definition einer klagebefugte Einrichtung entgegen des Vorschlags EU-weit einheitlich und streng geregelt sein, um zu verhindern, dass einzelne Mitgliedstaaten den EU-Markt für eine Klageindustrie öffnen. Vor diesem Hintergrund enthält die abgestimmte Parlamentsposition zwar ein paar Tendenzen (Loser pays-Prinzip, Offenlegung von Beweismitteln), die in die richtige Richtung weisen, geht aber nicht annähernd weit genug, insbesondere da zwischenzeitlich deutlich klarere Verbesserungen diskutiert worden waren. Der Bericht ist immer noch sehr weit von der deutschen Musterfeststellungsklage, vor allem da Leistungsklagen mit dem Instrument weiterhin möglich sein sollen.
Während das Parlament nun eine Verhandlungsposition hat, schreitet der Ministerrat deutlich langsamer und weniger ambitioniert voran. Man strebt keine Einigung unter der österreichischen Präsidentschaft bis zum Jahreswechsel an. Für die kommende rumänische Ratspräsidentschaft hat die Annahme dieses Dossiers jedoch ausdrückliche Priorität. Momentan ist somit unklar, wann die Trilogverhandlungen beginnen könnten und ein Abschluss des Verfahrens vor der Europawahl Ende Mai 2019 ist unwahrscheinlich aber nicht ausgeschlossen.
Die Parlamentsposition zu Sammelklagen finden Sie hier.