EU-Parlament und Ministerrat nehmen Positionen zu Explosivgrundstoffen an

Während der Parlamentsbericht überwiegend enttäuscht, enthält die Ratsposition einige konkrete Verbesserungen. Allen voran könnte der Informationsfluss in der Lieferkette durch eine klarere Zuweisung der Pflichten deutlich verbessert werden, was über lange Zeit unser Hauptkritikpunkt an der bisherigen Verordnung war. Ebenfalls ist zu begrüßen, dass man sich vom starren Modell der Kennzeichnung auf dem Produkt verabschiedet und Flexibilität gewährt, wenn es um das Wie der Informationsübertragung geht (Label auf dem Produkt, Sicherheitsdatenblatt, EAN-Code, etc.). Bei den Fristen zur Meldung verdächtiger Transaktionen oder gestohlener Produkte wurden ebenfalls praxisnahe Formulierungen gefunden.

Der sog. „informelle Trilog“ zusammen mit der Kommission wird dazu in Kürze beginnen. Der zuständige Parlamentsausschuss wird aber erst am 10. Januar 2019 über das Mandat für offizielle Trilogverhandlungen abstimmen und auch die Minister müssen die Position des Rates noch formal annehmen. Dennoch kann damit gerechnet werden, den Trilog noch vor der Europawahl und dem Ende der parlamentarischen Arbeit im März 2019 abzuschließen. Die Verordnung soll ein (Parlament) bis zwei Jahre (Rat) nach ihrem Inkrafttreten direkt in den Mitgliedstaaten anwendbar werden. Ab dem Sommer 2019 soll dann die Arbeit an neuen Leitlinien beginnen.

Die beiden Positionen finden Sie hier.