Einigung zur Verordnung über Fairness und Transparenz auf Plattformen (P2B)

Mit der Verordnung sollen durch erhöhte Transparenz fairere Bedingungen für Anbieter auf Onlineplattformen und damit mehr Wettbewerb und Rechtssicherheit für Unternehmen geschafft werden. Insbesondere sollen Online-Händler profitieren, die für ihre Auffindbarkeit und Präsenz im Internet auf Plattformen und Suchmaschinen angewiesen sind.

Der finale Verordnungstext konzentriert sich auf den Grundsatz „Fairness durch Transparenz“ und verfolgt einen weniger invasiven, prinzipienbasierten Ansatz der Regulierung. Die EU-Institutionen blieben bei ihrer Einigung letztendlich recht nah am ursprünglichen Vorschlag, und waren offensichtlich – ebenso wie der HDE – an einem ausgewogenen Interessenausgleich interessiert. Im Laufe des Gesetzgebungsprozesses wurden sinnvolle Ausnahmen und Erleichterungen für kleine Plattformbetreiber eingeführt und zu weitgehende Forderungen des EU-Parlaments (schwarze Liste verbotener Praktiken, Verbot des konzerninternen Datenaustausches, Forderung nach „fairen“ Geschäftsbedingungen) gestrichen. Die Verordnung, eine der weltweit ersten ihrer Art, birgt damit das Potenzial, das in manchen Fällen bestehende Ungleichgewicht zwischen Händlern und Plattformen zu beseitigen – ohne Plattformbetreiber übermäßig zu belasten.

Die vorläufige Einigung wurde bereits von den EU-Botschaftern und dem EP-Binnenmarktausschuss  angenommen. Die Abstimmung im EP-Plenum und dem Ministerrat ist für März 2019 geplant. Die verabschiedete Verordnung wird dann im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt am 20. Tag nach dieser Veröffentlichung in Kraft. Die Verordnung wird schließlich 12 Monate nach ihrem Inkrafttreten – also im Frühjahr 2020 – direkt in den Mitgliedstaaten anwendbar werden.

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