EU-Parlament nimmt Bericht zur Überarbeitung des EU-Verbraucherrechts an

Die Änderungen umfassen u.a. die Einführung von EU-weit harmonisierten Bußgeldern bei Verbraucherrechtsverstößen, individuelle Rechtsansprüche für Verbraucher sowie ein Verbot von sog. Doppelqualitäten von Produkten im EU-Binnenmarkt. Ende Januar 2019 hat der federführende Binnenmarkt- und Verbraucherausschuss des Europäischen Parlaments (IMCO) nun den Bericht des zuständigen Berichterstatters Daniel Dalton (UK, ECR) mit 37 zu einer Stimme bei einer Enthaltung angenommen.

Wenige Monate vor der Europawahl trägt die Parlamentsposition eine klar verbraucherfreundliche Handschrift. Neben zahlreichen Verschärfungen wurde der aus Sicht des Handels einzig positive Aspekt (zum Widerruf) aus dem Kommissionsentwurf gestrichen. Den Abgeordneten (aller Parteien) ist trotz mehrfacher und vehementer Intervention von Seiten der Wirtschaft nicht klar geworden, dass es hier nicht um die Abschaffung des Rechts auf Widerruf geht, sondern lediglich um eine sinnvolle Korrektur bei Beibehaltung des grundsätzlichen Prinzips. Bei den Anforderungen an Marktplätze lässt man jede Verhältnismäßigkeit vermissen. Bei den Bußgeldern wurden sinnvolle Einschränkungen aufgenommen, auch wenn die Strafen selbst bestehen bleiben, obwohl sie dem deutschen System bisher fremd waren. Auch das Verbot von Doppelqualitäten wurde noch verschärft, während die Faktoren der Rechtsunsicherheit bestehen bleiben (Was bedeutet „scheinbar identisch“? Zu welchem Referenzprodukt sollen Unterschiede kenntlich gemacht werden?).

Im Rat ist man zu diesem Thema immer noch geteilter Meinung. Es sind immer noch nicht alle Bedenken der Mitgliedstaaten ausgeräumt und mehrfach wurde der Wunsch geäußert, auf die Testergebnisse der Gemeinsamen Forschungsstelle zu warten, bevor eine endgültige Entscheidung über diese Problematik getroffen wird. Deutschland äußerte sich hierbei besonders kritisch und merkte an, dass es noch Bedenken hinsichtlich der Frage gäbe, ob es schon ausreichend Informationen zu einer abschließenden Behandlung des Themas gibt.

Mit der Annahme des EP-Berichts wurde im Ausschuss auch das Mandat für den Trilog erteilt. Damit ist das Parlament bereit für Verhandlungen mit der Kommission und dem Rat, letzterer hat sich allerdings noch nicht auf eine gemeinsame Position verständigen können. Es ist zu hören, dass die Positionen der Mitgliedstaaten zu bestimmten Regelungen noch weit auseinander gehen, so dass eine schnelle Einigung nicht wahrscheinlich ist. Allerdings ist die rumänische Präsidentschaft, angetrieben von der Kommission, immer noch entschlossen, das Dossier abzuschließen.

Die Parlamentsposition zur Omnibus-Richtlinie finden Sie hier.