Parlamentsvotum zu unlauteren Handelspraktiken

Die neuen Vorschriften gelten für alle Erzeuger und Lieferanten mit einem globalen Jahresumsatz von bis zu 350 Millionen.

Verboten werden sollen u. a. folgende unlautere Handelspraktiken: verspätete Zahlungen für verderbliche Lebensmittelerzeugnisse, Auftragsstornierungen in letzter Minute, einseitige oder rückwirkende Vertragsänderungen, erzwungene Zahlungen des Lieferanten für die Verschwendung von Lebensmitteln und Verweigerung schriftlicher Verträge.

Andere Praktiken sollen nur gestattet sein, wenn sie im Vorfeld klar und eindeutig zwischen den Parteien vereinbart wurden: ein Käufer schickt nicht verkaufte Lebensmittel an einen Lieferanten zurück, ein Käufer verlangt von einem Lieferanten eine Zahlung für den Abschluss oder die Verlängerung einer Vereinbarung über die Lieferung von Lebensmitteln, ein Lieferant bezahlt für eine Absatzförderungs-, Werbe- oder Marketingkampagne des Käufers. Ferner erhalten die Mitgliedstaaten die Befugnis, die neuen Vorschriften durchzusetzen und bei Verstößen Sanktionen zu verhängen.

Der Handel hatte sich stets gegen derartige Regelungen ausgesprochen und darin einen ungerechtfertigten Eingriff in die Vertragsfreiheit gesehen. Der tatsächlich damit zu erreichende Schutz des einzelnen Landwirts sei in Frage zu stellen.

Die Richtlinie muss noch vom EU-Ministerrat förmlich verabschiedet werden. Die EU-Staaten haben dann 24 Monate Zeit, um sie in nationales Recht umzusetzen. Neue Vorschriften sollten 30 Monate nach Inkrafttreten angewandt werden.

Die Pressemitteilung der EU-Kommission ist hier abrufbar.