EU-Parlament bestätigt Regeln für mehr Fairness im Online-Handel
3.142.124.119In Zukunft soll eine neue EU-Marktüberwachungsverordnung dafür sorgen, dass beim Verkauf von Waren über internationale Online-Marktplätze klare Verantwortlichkeiten für Verstöße gegen Vorgaben zur Produktsicherheit gelten. Denn bislang konnte für die nicht den EU-Vorgaben entsprechenden Waren oft niemand verantwortlich gemacht werden, weil die Händler in Fernost saßen. Das verzerrte den Wettbewerb mit heimischen Händlern, die sich eng kontrolliert an die kostspieligen Regelungen halten. Künftig soll für Waren von Herstellern außerhalb der EU der Importeur oder das sogenannte Fulfillment Center verantwortlich sein. Fulfillment Center sind spezialisierte Logistikdienstleister, die die Ware nach der Bestellung beim Händler aus dem Ausland annehmen und an den Endkunden versenden. Bei Direktverkäufen vom Hersteller muss zwingend ein Bevollmächtigter benannt werden.
Darüber hinaus stimmte das EU-Parlament zu, gegen unfaire Praktiken von Online-Plattformen gegenüber den dort aktiven Händlern vorzugehen. Mit dem EU-Verordnungsvorschlag zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten (P2B-Verordnung) sollen unfaire Praktiken auf Plattformen, wie beispielsweise unangekündigte Kontenschließungen oder eine plötzliche Änderung der Geschäftsbedingungen, untersagt werden. Zudem sollen die Plattformen künftig ein umfassendes internes Beschwerdemanagementsystem einrichten.
Die finalen Textversionen der beiden Verordnungen finden Sie hier und hier.