EU-Parlament bekräftigt Standpunkt zu europäischer Verbandsklage

Mit diesem Instrument sollen Verbraucher leichter Schadenersatz erhalten können. Den Mitgliedstaaten wird überlassen, ein Mandat der Verbraucher für die Verbandsklagen zu fordern. Der EU-Ministerrat hat seinen Standpunkt noch nicht festgelegt. Eine Einigung über den Richtlinienvorschlag ist somit erst in der kommenden Wahlperiode des EU-Parlaments, ab dem zweiten Halbjahr 2019, möglich.