EuGH stärkt Verbraucherrecht: Mangelhafte Ware muss nicht zwangsläufig zurückgeschickt werden

Falls der Artikel groß und/oder sperrig ist und somit nur durch hohen Aufwand transportiert werden kann, fällt dies unter die Dienstleistung des Verkäufers. Auch dürfen in keinem Fall Zusatzkosten für den Verbraucher entstehen. Es sei in Ordnung, dass der Kunde die Transportkosten vorstrecken müsste, solange diese nicht so hoch sind, dass sie ihn von vorherein davon abhalten könnten. Komme der Verkäufer seinen Pflichten nicht nach, könne der Kunde den Kaufvertrag auflösen und sein Geld zurückfordern, hieß es von den Luxemburger Richtern weiter. Die nationalen Gerichte müssten dann wiederum darüber wachen, dass Kunden zu ihrem Recht kämen. Somit bleiben auch weiterhin Detailfragen für die nationalen Gerichte zu klären.

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