EU-Barrierefreiheitsrichtlinie im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Mit der Richtlinie werden harmonisierte Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen auf EU-Ebene festgelegt und nationale Maßnahmen auf dem Gebiet der Barrierefreiheit harmonisiert. Die betroffenen Produkte und Dienstleistungen umfassen unter anderem Computer, E-Books und E-Book-Reader, Telefone und Fernsehgeräte, sowie Zahlungsterminals und den Online-Handel.

Diese Richtlinie wurde am 7. Juni 2019 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie kann hier abgerufen werden. 

Damit steht nun fest, dass die Richtlinie bis zum 28. Juni 2022 in nationales Recht umgesetzt werden muss und die neuen Vorschriften ab dem 28. Juni 2025 anwendbar werden. Zusätzlich wurde ein weiterer Übergangszeitraum geschaffen, in dem Dienstleistungserbringer ihre Dienstleistungen weiterhin unter Einsatz von Produkten erbringen können, die von ihnen bereits vorher zur Erbringung ähnlicher Dienstleistungen eingesetzt wurden. Dieser Zeitraum – unter den auch Zahlungsterminals fallen – endet am 28. Juni 2030.