EU-Kaufrecht – Richtlinien im Amtsblatt veröffentlicht

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Damit steht nun fest, dass die Richtlinien bis zum 1. Juli 2021 in nationales Recht umgesetzt werden müssen und die neuen Vorschriften ab dem 1. Januar 2022 anwendbar werden. Die bestehende Verbauchsgüterkaufrichtlinie 1999/44/EG wird ab dem 1. Januar 2022 aufgehoben.