Neue Marktüberwachungsverordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Am 25. Juni 2019 wurde die Verordnung nun offiziell im EU-Amtsblatt veröffentlicht: Sie ist hier abrufbar.

Damit steht nun fest, dass die Verordnung am 15. Juli 2019 in Kraft treten und nach einer zweijährigen Übergangsfrist ab dem 16. Juli 2021 direkt in den EU-Mitgliedstaaten anwendbar sein wird (mit Ausnahme der Artikel 29-33 und 36, die ab dem 1. Januar 2021 anwendbar werden).