Verbraucher kennen mehrheitlich die neuen Regeln gegen ungerechtfertigtes Geoblocking

Die Verordnung verbietet Händlern, Kunden aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohnsitzes oder ihrer Niederlassung zu diskriminieren, wenn der Händler seine Waren oder Dienstleistungen in dem jeweiligen Mitgliedstaat anbietet. Nach den Ergebnissen dieser Umfrage kennen europaweit 50 Prozent und in Deutschland 53 Prozent der Verbraucher die neue Regelung. Nachholbedarf gebe es aber hinsichtlich der konkreten Rechte beim grenzüberschreitenden Online-Shopping. Nur 31 Prozent der deutschen Verbraucher und 29 Prozent im EU-Durchschnitt wüssten über ihre spezifischen Rechte Bescheid.

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