EuGH-Urteil zur Lastschrift schafft Unsicherheit über beliebtes Zahlverfahren

Zunächst bedeutet das EuGH-Urteil eine erhebliche Unsicherheit für alle Händler im E-Commerce. Man kann nicht mehr sicher sein, wie ein Online-Lastschriftverfahren rechtssicher zu gestalten ist, bei dem der Zahlungsempfänger zudem auch noch das Zahlungsausfallrisiko trägt. Eigentlich liegt der Schluss nahe, künftig auf nicht autorisierte Lastschriftmandate zu verzichten.

Allerdings weiß man in Zeiten der PSD2-Umsetzung und Begriffen wie der starken Kundenauthentifizierung um den Wert eines einfachen Zahlverfahrens mit ordentlicher Kundenerfahrung. Auf die Online-Lastschrift zu verzichten heißt, ein einfaches und allseits akzeptiertes Zahlverfahren aufzugeben in Zeiten komplexer werdender Zahlprozesse.

Zu klären bleibt nun, welche Kriterien notwendig bzw. ausreichend sind, um eine Lastschriftablehnung rechtssicher zu argumentieren. Das Urteil legt nahe, dass es nicht ausreicht, nur ein Herkunftsland zu akzeptieren und alle anderen auszuschließen. Aber es finden sich keine Hinweise, welche Kriterien nun genau angelegt werden müssen, um zu einer Akzeptanz oder eben einer Ablehnung zu kommen. Es scheint daher, dass noch nicht das Ende der Online-Lastschrift im Internet besiegelt ist. Händler dürfen Lastschriften nicht vom Inland-Wohnsitz abhängig machen, dem muss Rechnung getragen werden. Händler dürfen Lastschriften aber noch immer von anderen Kriterien abhängig machen. Welche dies sind und ob darüber informiert werden muss, das muss geklärt werden.

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