Voreingestellte Einwilligung in Cookies ist unzulässig

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen die die deutsche Planet49 GmbH geklagt, die bei Online-Gewinnspielen zu Werbezwecken ein Ankreuzkästchen mit einem voreingestellten Häkchen verwendet, mit dem Internetnutzer, die an einem solchen Gewinnspiel teilnehmen möchten, ihre Einwilligung in das Speichern von Cookies erklären.

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