EU-Omnibus-Richtlinie zum Verbraucherrecht angenommen

Am 8. November 2019 wurde die Richtlinie nun final von den Finanzministern der Mitgliedstaaten im EU-Ministerrat angenommen. Auch das Europäische Parlament hatte nach der ursprünglichen Abstimmung im April nochmal eine sprachlich leicht korrigierte Fassung abgestimmt. Am Inhalt hat sich dabei aber nichts mehr geändert: In der Richtlinie geht es um eine höhere Transparenz bei Rankings und Rezensionen auf Online-Marktplätzen. Bei Verstößen gegen Verbraucherschutzbestimmungen sollen Geldbußen bis zwei Millionen Euro oder mindestens vier Prozent des Jahresumsatzes des Gewerbetreibenden im vorangegangenen Geschäftsjahr in dem/den betreffenden Mitgliedstaat(en) festgelegt werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Auch sog. Doppelqualitäten von Produkten sollen weitestgehend verboten werden.

Die verabschiedete Richtlinie wird nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt am 20. Tag nach dieser Veröffentlichung in Kraft. Nach zwei Jahren müssen die EU-Vorgaben in nationales Recht umgesetzt worden sein. Nach weiteren sechs Monaten sollen die geänderten Vorschriften angewendet werden - also ungefähr Mitte 2022. Bis dahin werden die entsprechenden Leitlinien (z.B. zur UGP-Richtlinie) voraussichtlich angepasst werden. Der HDE steht dazu bereits in engem Kontakt mit der EU-Kommission, insbesondere bezüglich der Themen Doppelqualitäten und Bekanntmachungen von Preisermäßigungen.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2019/11/08/eu-con-sumers-protection-to-be-reinforced/