Neue Vorschriften im Onlinehandel – ab Mai 2022

Die sog. EU-Richtlinie „zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union“ ist am 7. Januar 2020 in Kraft getreten. Nachdem das Parlament den Entwurf verabschiedet hatte, stimmte auch der Rat im November 2019 dem gemeinsamen Entwurf zu.

Der konsolidierte Text wurde am 18.Dezember 2019 im Amtsblatt veröffentlicht, 20 Tage nach Veröffentlichung, trat die Richtlinie zum EU-Verbraucherrecht in Kraft.

Nach Art. 7 der Omnibus-Richtlinie 2018/0090 (COD) muss die Richtlinie bis spätestens zum 28.November 2021 ins nationale Recht umgesetzt werden. Die umgesetzten Vorgaben sind dann in den Mitgliedsstaaten spätestens ab dem 25.Mai 2022, d.h. sechs Monate später, anzuwenden. Die Umsetzung ins deutsche Recht soll nach Aussagen des BMJV noch vor Antritt der deutschen Ratspräsidentschaft am 1. Juli 2020, spätestens aber noch in dieser Legislaturperiode erfolgen.

Mit dieser Richtlinie, die einen Teil des New Deals darstellt, soll der Verbraucherschutz der EU modernisiert und an die digitale Welt angepasst sowie das Recht des unlauteren Wettbewerbs verschärft werden. Die Richtlinie soll insbesondere für mehr Transparenz für Verbraucher bei Online-Geschäften sorgen. Der Rechtsakt ändert vier Richtlinien zu Verbraucherrechten, nämlich jene zu unlauteren Geschäftspraktiken, zu Verbraucherrechten, zu unlauteren Vertragsbedingungen und zur Preisangabe.

Den Wortlaut der Richtlinie finden Sie hier.