EU-Parlament nimmt Verhandlungen mit EU-Ministerrat über Sammelklagen für Verbraucher auf

Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments bestätigte am 9. Januar 2020 den in der vorigen Legislaturperiode festgelegten Standpunkt des EU-Parlaments zum Vorschlag für eine Richtlinie „über Verbandsklagen zum Schutz von Kollektivinteressen der Verbraucher“. Zweck dieser Richtlinie ist es, Verbrauchern zu ermöglichen, ihre Rechte nicht nur individuell, sondern auch kollektiv geltend machen zu können.

Für die am 14. Januar 2020 begonnenen Trilogverhandlungen zur Verbrauchersammelklagen hat der HDE mit zehn weiteren Wirtschaftsverbänden Schutzmechanismen gegen die missbräuchliche Nutzung dieses neuen Rechtsdurchsetzungsinstruments gefordert.

Die Forderungen reichen von strengen Anforderungen an die klagebefugten qualifizierten Einrichtungen für grenzüberschreitende sowie nationale Klagen über die Begrenzung auf Feststellungsklagen bis hin zum Opt-In-Prinzip. Ebenso gefordert werden angemessene Regeln für die Finanzierung durch Dritte, Geltung des Loser-pays-Prinzips und das Verbot von Strafschadenersatz und von Erfolgshonoraren.

Das gemeinsame Forderungspapier der Verbände finden Sie hier.