Neue Vorschriften für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze

Seit dem 17. Januar 2020 gilt die EU-Verordnung vom 12. Dezember 2017 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden. Nach der Neuregelung erhalten nationale Behörden zusätzliche Befugnisse.

So können sie Informationen von Registrierungsstellen für Domainnamen und Banken zur Identifizierung von unseriösen Anbietern anfordern, Testkäufe durchführen und den Zugang zu Websites sperren. Außerdem können Bußgelder verhängt werden. Die Anpassung des nationalen Rechts in Deutschland über das Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz läuft derzeit noch.

Den Wortlaut der Verordnung finden Sie hier.