Zwei Drittel von 500 überprüften Websites für Online-Einkäufe verstoßen gegen EU-Verbraucherschutzrechte

Die EU-Kommission hat am 31. Januar 2020 die Ergebnisse einer europaweiten von Websites veröffentlicht, über die Kleidung, Schuhe, Haushaltsgüter und elektrische Geräte verkauft werden. Das Screening von knapp 500 kommerziellen Websites zeigt, dass zwei Drittel von ihnen gegen EU-Verbraucherschutzrechte verstoßen. Konkret geht es um die Vorschriften der EU-Verbraucherrechterichtlinie. Das Screening wurde von Verbraucherschutzbehörden aus 27 Ländern durchgeführt und von der EU- Kommission koordiniert. Wesentliche Ergebnisse sind:

  • Über ein Viertel der überprüften Websites informierte die Verbraucher nicht darüber, wie sie ihr Widerrufsrecht ausüben können. Dazu muss es eine klare und verständliche Erklärung geben, mit der auf das Recht auf Widerruf innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware und ohne Angabe von Gründen hingewiesen wird.
  • Auf fast der Hälfte der überprüften Websites fanden sich keine genauen Informationen zur 14-tägigen Rücksendefrist, die ab dem Tag beginnt, an dem der Verbraucher den Anbieter über den Widerruf informiert.
  • Über ein Fünftel der überprüften Websites enthielt zunächst unvollständige Preisangaben, da Liefer-, Versand- oder mögliche Zusatzkosten nicht eingerechnet waren oder Hinweise auf mögliche Zusatzkosten fehlten.
  • Obwohl Anbieter durch das EU-Recht verpflichtet sind, die Plattform zur Online-Streitbeilegung gut sichtbar auf ihrer Website zu verlinken, um die Verbraucher über ihre Möglichkeiten im Streitfall zu informieren, enthielten fast 45 Prozent der Websites keinen entsprechenden Link.
  • Ein Fünftel der überprüften Websites verstieß gegen die Geoblocking-Verordnung und insbesondere gegen das Prinzip „Einkaufen wie ein Ein-heimischer“, nach dem Verbraucher auch in Onlineshops einkaufen können, die nicht an ihren Wohnsitzstaat liefern, sofern sie eine Adresse in einem Land angeben können, das der Anbieter beliefert.

In einem nächsten Schritt werden die nationalen Behörden eingehend die festgestellten Unregelmäßigkeiten prüfen und die Anbieter anschließend auffordern, ihre Websites zu berichtigen.

Weitere Informationen zu dem Screening finden Sie hier: https://ec.europa.eu/germany/news/20200131-online-einkaeufe_de