EU-Maßnahmen zur Bewältigung der Covid-19-Krise

Die EU-Institutionen ergriffen Mitte März 2020 eine Reihe von Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Ausbruch von Covid-19.

Zum großen Teil legte die EU-Kommission Mitteilungen und Leitlinien mit Empfehlungen an die Mitgliedstaaten vor. Konkrete Vorschläge wurden in Bezug auf die Warenverkehrsfreiheit, den Flugverkehr, ein befristetes Einreiseverbot in die EU unterbreitet und vom Europäischen Rat am 17. März 2020 gebilligt.

Im Wirtschaftsbereich bietet die Kommission mehr Flexibilität sowie die Mobilisierung von zusätzlichen Mitteln im Bereich Forschung und Investitionen an.

Am 13. März 2020 erließ die EU-Kommission eine Mitteilung zur Unterstützung der Wirtschaft im Allgemeinen und in Bezug auf besonders stark betroffene Sektoren sowie in den darauffolgenden Tagen eine Reihe von Leitlinien. Es werden Maßnahmen in den folgenden Bereichen ergriffen:

  • Sicherstellung der notwendigen Versorgung der Gesundheitssysteme, ohne den Binnenmarkt noch die Wertschöpfungsketten zu gefährden;
  • Unterstützung der Menschen, damit Einkommen und Arbeitsplätze nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt werden und die Krise keine dauerhaften Folgen hinterlässt;
  • Unterstützung von Unternehmen und Gewährleistung der Liquidität des Finanzsektors im Interesse einer weiteren Unterstützung der Wirtschaft und
  • Beförderung eines entschlossenen und abgestimmten Handelns der Mitgliedstaaten durch volle Ausschöpfung der Flexibilität unserer Rahmenregelungen für staatliche Beihilfen und für den Stabilitäts- und Wachstumspakt.

Auf die Wiedereinführung vorübergehender Binnengrenzkontrollen durch zahlreiche Mitgliedstaaten des Schengen-Raums reagierte die Kommission mit der Vorlage von Leitlinien für Maßnahmen des Grenzmanagements, die vor allem der besseren Koordinierung der Mitgliedstaaten untereinander dienen sollen. Zur Aufrechterhaltung der Warenverkehrsfreiheit (insb. Lebensmittel, Medikamente und Medizinprodukte) schlug sie die Einrichtung sog. grüner Spuren bzw. Korridore zur Einräumung von Priorität für den Frachtverkehr vor. Diese Maßnahme beschlossen die EU-Verkehrsminister im Rahmen einer Videokonferenz am 18. März 2020. Die Kommission regte des Weiteren eine 30-tägige Beschränkung von nicht zwingend notwendigen Reisen in die EU an, welche ebenfalls am 17. März 2020 per Videokonferenz gebilligt wurde. Diese Maßnahme wird nun von den Mitgliedstaaten mittels eigener Entscheidungen umgesetzt.

Zu den Vorschlägen der Kommission im Wirtschafts- und Finanzbereich zählen die Nutzung der Flexibilitätsregeln des Stabilitäts- und Wachstumspakts, die Zulassung der Vergabe nationaler Beihilfen sowie Maßnahmen der Investitionsförderung. So wird ein neuer Rahmen für Staatsbeihilfen vorgeschlagen, der Beihilfen bis zu 800.000 Euro pro Unternehmen zulässt, um die Liquidität von Unternehmen zu erhöhen. Zudem wurde eine sog. Investitionsinitiative eingerichtet und die Ausweitung des Anwendungsbereichs des Europäisches Solidaritätsfonds angeregt. Die EZB verkündete ihrerseits, ein umfassendes Corona-Pandemie-Notfallkaufprogramm in Höhe von bis zu 750 Mrd. Euro zur Eindämmung der Krise.