EU-Kommission aktualisiert Arbeitsprogramm

Im Zusammenhang mit der Vorstellung des Wideraufbauplans der europäischen Wirtschaft nach der Corona-Krise hat die EU-Kommission auch eine Aktualisierung ihres Arbeitsprogramms für 2020 vorgenommen. Einige Initiativen verzögern sich.

Grundsätzlich will die EU-Kommission aber an ihren bisherigen Plänen festhalten. Das gilt besonders für die Elemente des Green Deals, den die EU-Kommission selbst im Mittelpunkt des Wiederaufbaus sieht. So sollen etwa die Klimaziele für 2030 wie geplant nach der Sommerpause in Gesetzgebung gegossen werden. Auch die von der EU-Kommission für Ende dieses Jahrs angekündigte Initiative zu erneuerbaren Energie soll wie geplant erscheinen.  Die überarbeitete Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen soll hingegen ebenso wie die Revision der CSR-Berichtserstattungsrichtlinie um ein Quartal auf Ende 2020 bzw. Anfang 2021 verschoben werden. Nur bei wenigen Themen sollen sich die Termine deutlich verzögern. Die für diesen Herbst geplante gesetzliche Initiative zu gemeinsamen Ladegeräten für mobile Geräte soll nun erst im kommenden Frühjahr erscheinen. Während der Zeitplan für den sog. Digital Services Act – eine Initiative zur Regulierung von Plattformen – beibehalten werden soll (Ende 2020), wurden die Vorschläge für Regulierung im Bereich Künstliche Intelligenz auf das erste Quartal 2021 verschoben. Die Konsultation zum europäischen Mindestlohn hat sich verschoben, daher wird der Kommissionsvorschlag auf das vierte Quartal 2020 verschoben. Die Kommissionsvorhaben zu Entgelttransparenz sind unverändert weiterhin für das 4. Quartal 2020 geplant.

Eine Übersicht zu den geplanten Initiativen finden Sie hier.