Kommissionsbericht: Die EU-Datenschutzvorschriften sind zeitgemäß

Nach etwas mehr als zwei Jahren seit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat die Europäische Kommission am 24. Juni 2020 einen Bewertungsbericht veröffentlicht. Dem Bericht zufolge hat die DSGVO die meisten ihrer Ziele erreicht, insbesondere aufgrund der „leistungsstarken, durchsetzbaren Vorschriften“ und eines durch die DSGVO neu geschaffenen europäischen Governance- und Durchsetzungssystems. Auch bei der Unterstützung digitaler Lösungen in unvorhersehbaren Situationen wie der COVID-19-Krise hat sich die DSGVO laut Kommission als flexibel erwiesen. Der Bericht kommt auch zu dem Schluss, dass die Harmonisierung in den Mitgliedstaaten zunimmt, auch wenn ein gewisses Maß an Fragmentierung besteht. Ferner wird festgestellt, dass Unternehmen eine Compliance-Kultur entwickeln und einen starken Datenschutz immer häufiger als Wettbewerbsvorteil nutzen. Im Bericht sind Maßnahmen aufgelistet, die allen Interessenträgern, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen, die Anwendung der DSGVO weiter erleichtern und somit eine wirklich europäische Datenschutzkultur mit konsequenter Durchsetzung fördern und weiterentwickeln sollen. Die Zusammenarbeit der Datenschutzbehörden im Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) könne jedoch noch verbessert werden. Insbesondere die Bearbeitung grenzüberschreitender Fälle erfordert einen effizienteren, einheitlicheren Ansatz und einen wirksamen Einsatz aller in der Datenschutz-Grundverordnung vorgesehenen Mechanismen für die Zusammenarbeit der Datenschutzbehörden.

Den Bericht zur DSGVO finden Sie hier.