Keine Fortschritte bei Beratungen über ePrivacy-Verordnung

Die bis Ende Juni 2020 amtierende kroatische Präsidentschaft des EU-Ministerrats präsentierte am 3. Juni 2020 einen Sachstandsbericht zu den Beratungen über die Verordnung zum Datenschutz bei elektronischer Kommunikation („ePrivacy-Verordnung“). Die Präsidentschaft hatte festgestellt, dass auf der Basis der Diskussionsergebnisse vom Stand Ende Dezember 2019 keine Einigung möglich war. Sie hielt es daher für erforderlich, wesentliche Änderungen vorzuschlagen. Die wichtigste Änderung, die der Vorsitz eingeführt hat, war die Möglichkeit, Metadaten der elektronischen Kommunikation zu verarbeiten und die Verarbeitungs-und Speicherfunktionen von Endgeräten und die Sammlung von Informationen aus dem Endkundenterminal zu nutzen, wenn dies „zum Zweck legitimer Interessen“ erforderlich ist. Um eine ausgewogene Lösung zu bieten, habe der Vorsitz auch eine Reihe von Schutzmaßnahmen vorgeschlagen. Der Vorschlag sei jedoch auf ein geteiltes Interesse gestoßen. Wegen der COVID-19-Pandemie sei es nicht zur Diskussion weiterer Punkte gekommen. Es obliege nun der deutschen Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020, die Verhandlungen zu einem Ergebnis zu führen, so dass die Beratungen mit dem EU-Parlament aufgenommen werden können.

Den Sachstandsbericht finden Sie hier.