Urteil des EuGH zum transatlantischen Datenschutz

Die EU-Kommission erklärte daraufhin, dass sie ihre Arbeit fortsetzen werde, um den sicheren Datenfluss im Einklang mit dem EuGH-Urteil, unter Achtung des EU-Rechts und im Einklang mit den Grundrechten der Bürger zu gewährleisten. Die Kommission habe bereits intensiv an diesem Instrumentarium gearbeitet und dabei auch die Modernisierung der Standardvertragsklauseln berücksichtigt. Dieses soll nun zügig in Absprache mit dem Europäischen Datenschutzrat Datenschutzbehörden zum Abschluss gebracht werden.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://ec.europa.eu/germany/news/20200716-jourova-nach-urteil-der-eugh-zum-transatlantischen-datenschutz_de