Kommission leitet Sektoruntersuchung zum verbraucherbezogenen Internet der Dinge ein

Dabei werden verbraucherbezogene Produkte und Dienstleistungen untersucht, die mit einem Netzwerk verbunden sind und aus der Ferne, etwa über einen Sprachassistenten oder ein Mobilgerät, gesteuert werden können. Dies umfasst intelligente Haushaltsgeräte und am Körper getragene Geräte („Wearables“). Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sollen der EU-Kommission helfen, das Wettbewerbsrecht in diesem Sektor durchzusetzen.

Die Sektoruntersuchung wird sich auf Produkte wie am Körper getragene Geräte (z. B. intelligente Uhren oder Fitness-Tracker) und intelligente Haushaltsgeräte, wie Kühlschränke, Waschmaschinen, intelligente Fernsehgeräte, intelligente Lautsprecher oder Beleuchtungssysteme erstrecken. Im Rahmen der Sektoruntersuchung werden auch Informationen über Dienstleistungen gesammelt, die über intelligente Geräte bereitgestellt werden, wie z.B. Musik- und Video-Streamingdienste, sowie über die für den Zugang zu diesen Diensten genutzten Sprachassistenten.

Sollte die Kommission nach Analyse der Ergebnisse Wettbewerbsprobleme feststellen, könnte sie konkrete Verfahren einleiten, um die Einhaltung der EU-Vorschriften über wettbewerbsbeschrän-kende Verhaltensweisen bzw. den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung (Artikel 101 und 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – AEUV) sicherzustellen.
Die Kommission plant im Frühjahr 2021 die Veröffentlichung eines vorläufigen Berichts zu Konsulta-tionszwecken. Der abschließende Bericht soll im Sommer 2022 vorliegen.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_20_1326