Vorbereitungsmitteilungen der EU-Kommission zum Brexit

Dieser im Rahmen des Austrittsabkommens vereinbarte, befristete Zeitraum soll der aktuellen Planung zufolge bis zum 31. Dezember 2020 gelten. Bis zu diesem Zeitpunkt ergeben sich für die Bürgerinnen und Bürger, Verbraucher oder Unternehmen in der EU und im Vereinigten Königreich keine Änderungen. Während des Übergangszeitraums ist das Vereinigte Königreich jedoch nicht mehr Mitglied der Europäischen Union und gilt als Drittstaat (auch wenn Unionsrecht weiterhin anwendbar ist).

Die EU und das Vereinigte Königreich planen die verbleibenden Monate zu nutzen, um auf der Grundlage der von der EU und dem Vereinigten Königreich im Oktober 2019 vereinbarten Politischen Erklärung eine neue und faire Partnerschaft für die Zukunft auszuhandeln. Die Verhandlungen dazu laufen zur Zeit, allerdings mit wenig Aussicht auf einen erfolgreichen Abschluss.
Mit dem Ende des Übergangszeitraums wird es aber so oder so unweigerlich zu Veränderungen kommen. Selbst wenn die EU und das Vereinigte Königreich bis Ende 2020 zu einer umfassenden Partnerschaft gelangen, wird der Austritt des Vereinigten Königreichs aus dem Binnenmarkt und der Zollunion am Ende des Übergangszeitraums unweigerlich zu Hemmnissen für den Handel und für länderübergreifende Austauschmaßnahmen führen.

Daher hat die EU-Kommission nun eine Reihe von sog. Vorbereitungsmitteilungen veröffentlicht, welche diverse vom Brexit betroffene Politikbereiche abdecken, sowie eine allgemeine Mitteilung, welche grundsätzliche Fragen zum Warenverkehr, zu Zollkontrollen, zu Steuervorschriften oder zum Datenschutz thematisiert.


Sie finden alle Dokumente hier: https://ec.europa.eu/info/european-union-and-united-kingdom-forging-new-partnership/future-partnership/getting-ready-end-transition-period_de