Sammelklagenrichtlinie auf der Zielgeraden

Damit sollen in Zukunft auch Schadensersatzansprüche kollektiv durchgesetzt werden. Die Initiative geht deutlich über das deutsche Modell der Musterfeststellungsklage hinaus. Das Plenum des EU-Parlaments muss noch förmlich zustimmen. Dies gilt als Formsache, da der Rechtsausschuss des EU-Parlaments am 7. Juli 2020 dem Plenum empfohlen hat, den Standpunkt des EU-Ministerrats ohne Änderungen anzunehmen. Die Richtlinie wird 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten, was vermutlich noch dieses Jahr der Fall sein wird. Die Mitgliedstaaten haben dann 24 Monate Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, und weitere sechs Monate, um sie anzuwenden.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20200619IPR81613/sammelklagen-eu-verbraucher-konnen-bald-ihre-rechte-kollektiv-verteidigen