EU-Kommission präsentiert neue EU-Verbraucheragenda

Die Europäische Kommission hat am 13. November 2020 eine neue Verbraucheragenda vorgestellt. Die Strategie mit dem Titel „Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Verbraucher für eine nachhaltige Erholung [der Wirtschaft]“ soll dabei helfen, die „europäischen Verbraucher in die Lage zu versetzen, eine aktive Rolle beim ökologischen und digitalen Wandel zu spielen“. Konkret werden in der Agenda Prioritäten und Schwerpunktmaßnahmen genannt, die in den nächsten fünf Jahren zusammen mit den Mitgliedstaaten auf europäischer und nationaler Ebene realisiert werden sollen. Der HDE hatte sich im Vorfeld an der öffentlichen Konsultation zu diesem Thema beteiligt.

Die neue Verbraucheragenda baut auf ihrer Vorgängerversion von 2012 auf und konzentriert sich für den Zeitraum bis 2025 auf fünf Schwerpunktbereiche, welche durch 22 Maßnahmen konkretisiert werden sollen, von denen (fast) alle schon vorher bekannt waren. Aus Sicht des Einzelhandels sind insbesondere folgende Aspekte relevant:

  • Grüner Wandel: Die Kommission will sicherstellen, dass den Verbraucherinnen und Verbrauchern auf dem EU-Markt nachhaltige Produkte zur Verfügung stehen und sie über bessere Informationen verfügen, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können. Zudem möchte sie ein „Recht auf Reparatur“ verankern, auch wenn dies noch nicht in eine konkrete Regulierungsabsicht eingeflossen ist. In Ergänzung zu den gesetzlichen Maßnahmen, möchte die Kommission mit den Wirtschaftsakteuren zusammenzuarbeiten, um deren Zusagen zur Förderung eines nachhaltigen Verbrauchs über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus zu fördern. In Q2 2021 plant die Kommission die Vorlage eines Legislativvorschlags, um die Verbraucher für den grünen Übergang mit besseren Informationen über die Nachhaltigkeit von Produkten und einem besseren Schutz vor vermuteten Praktiken wie Grünfärberei und vorzeitige Obsoleszenz zu befähigen, sowie eines Legislativvorschlags zur Stärkung grüner Werbeaussagen („green claims“) auf der Grundlage der Methoden des ökologischen Fußabdrucks. Ab 2022 wird die Kommission im Zusammenhang mit der Überprüfung der EU-Warenhandelsrichtlinie prüfen, wie Reparaturen weiter gefördert und nachhaltigere „kreislauforientierte“ Produkte unterstützt werden können.
  • Digitaler Wandel: Die Kommission will gegen Online-Geschäftspraktiken wie „Dark Patterns“ und versteckte Werbung vorgehen, die das „Recht der Verbraucher auf eine fundierte Wahl“ missachten, ihre Verhaltensweisen missbrauchen oder ihre Entscheidungsprozesse verzerren. Darüber hinaus sollen die Interessen der Verbraucher bei der Festlegung von Vorschriften für die digitale Wirtschaft und Anforderungen an künstliche Intelligenz gebührend berücksichtigt werden. Um die derzeitigen Vorschriften an die fortschreitende Digitalisierung anzupassen, wird die Kommission auch die Richtlinie zur Produktsicherheit überarbeiten. Bis 2022 und nach Aktualisierung ihrer Leitfäden zur Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken und zur Verbraucherrechterichtlinie plant die Kommission zu analysieren, ob mittelfristig zusätzliche Rechtsvorschriften oder andere Maßnahmen erforderlich sind, um gleiche Fairness online und offline zu gewährleisten. Wie im Weißbuch zur künstlichen Intelligenz angekündigt, plant die Kommission für Q1 2021 die Vorlage eines Vorschlags für einen horizontalen Rechtsakt, der die Anforderungen an die künstliche Intelligenz festlegen soll. In Q2 2021 plant die Kommission, einen Vorschlag für eine Überarbeitung der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit auszuarbeiten, um den neuen Herausforderungen an die Sicherheit von Produkten durch neue Technologien und den Online-Verkauf zu begegnen. Ergänzend dazu will die Kommission auch einen Vorschlag für die Überarbeitung der Maschinenrichtlinie vorlegen. Im Jahr 2021 plant die Kommission zudem die Revision der Verbraucherkreditrichtlinie.
  • Wirksame Durchsetzung der Verbraucherrechte: Zwar fällt die Durchsetzung der Verbraucherrechte in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, doch sieht die Kommission für sich eine „koordinierende und unterstützende Rolle“. Die Kommission möchte die Mitgliedstaaten bei der rechtzeitigen Umsetzung und Durchsetzung des Verbraucherrechts unterstützen, unter anderem durch das Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten bei der rechtzeitigen und effizienten Umsetzung der Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung des Verbraucherrechts unterstützen (Omnibus), die im Mai 2022 in Kraft treten wird, sowie bei der EU-Sammelklagenrichtlinie, sobald diese formell angenommen und in Kraft getreten ist. Im Jahr 2022 und danach alle zwei Jahre wird die Kommission zusammen mit den nationalen Behörden gemeinsame Durchsetzungsprioritäten des CPC-Netzwerks vorlegen, um die in verschiedenen Sektoren festgestellten Probleme anzugehen. Bis 2023 wird die Kommission die Anwendung der Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Verordnung) evaluieren, um insbesondere die Wirksamkeit der Durchsetzung bei der Bekämpfung EU-weiter Praktiken, die gegen das Verbraucherrecht verstoßen, zu bewerten.
  • Besondere Bedürfnisse bestimmter Verbrauchergruppen: Gewisse Verbrauchergruppen in bestimmten Situationen können laut Kommission besonders schutzbedürftig sein und besondere Schutzvorkehrungen benötigen, z. B. Kinder, ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen. Die Kommission wird auch Initiativen unterstützen, die lokale Beratung über den Zugang zu Informationen – online und offline – bieten. Im Jahr 2021 plant die Kommission neben der Überarbeitung der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit die Vorbereitung einer Kommissionsentscheidung über Sicherheitsanforderungen an Normen für Kinderpflegeprodukte.
  • Internationale Zusammenarbeit: In einer globalisierten Welt, in der Online-Käufe über Grenzen hinweg getätigt werden, ist die Zusammenarbeit mit internationalen Partnern aus Sicht der Kommission von entscheidender Bedeutung. Die Kommission wird daher 2021 einen Aktionsplan mit China ausarbeiten, um die Sicherheit von online verkauften Produkten zu erhöhen.

Zusätzlich plant die Kommission vor dem Hintergrund der Covid 19-Pandemie und der aktuellen Krise, die Zusammenarbeit zwischen dem CPC-Netzwerk und anderen Netzwerken und Interessengruppen zu unterstützen und zu erleichtern, um gegen Verbrauchertäuschung, unlautere Marketingpraktiken und Betrug vorzugehen.

Die Agenda selbst hat keine legislative Wirkung. Die Kommission wird nun die in der Agenda vorgestellten Maßnahmen nach dem angekündigten Zeitplan veröffentlichen und wir werden die Initiativen weiter eng begleiten.

Sie finden die neue EU-Verbraucheragenda hier: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_20_2069