EU-Kommission schlägt Maßnahmen zur Förderung der gemeinsamen Datennutzung und zur Unterstützung europäischer Datenräume vor

Die Kommission hat Ende November neue Vorschriften für die Daten-Governance vorgeschlagen. Die neue Verordnung soll den unionsweiten Datenaustausch, aber auch den Datenaustausch zwischen den Sektoren erleichtern und sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch den Unternehmen mehr Kontrolle über ihre Daten geben und deren Vertrauen. Wie in der Datenstrategie von Februar 2020 angekündigt, soll die Verordnung die Grundlage für eine neue europäische Art der Daten-Governance schaffen. Sie soll eine Alternative zur Datenpraxis der großen Technologieplattformen bieten, die sich mit ihren Geschäftsmodellen, die sich auf die Kontrolle großer Datenmengen stützen, eine große Marktmacht angeeignet hätten. Die Verordnung umfasst Folgendes:

  • Eine Reihe von Maßnahmen zur Stärkung des Vertrauens in die gemeinsame Nutzung von Daten, da fehlendes Vertrauen derzeit laut Kommission ein großes Hindernis darstellt und hohe Kosten verursacht.
  • Die Schaffung neuer EU-Vorschriften zur Neutralität, die die neuartige Funktion von Datenmittlern als vertrauenswürdige Organisatoren der gemeinsamen Datennutzung vorsehen.
  • Maßnahmen zur Erleichterung der Weiterverwendung bestimmter im Besitz des öffentlichen Sektors befindlicher Daten.
  • Mittel und Wege, mit denen Europäerinnen und Europäer die Kontrolle über die Nutzung der von ihnen erzeugten Daten erlangen. Diese Erleichterungen und die größere Sicherheit sollen die Bereitschaft von Unternehmen und Einzelpersonen erhöhen, unter klaren Bedingungen ihre Daten für das Gemeinwohl freiwillig zur Verfügung zu stellen.

Mit konkreteren Vorschlägen zu Datenräumen wird 2021 gerechnet, ergänzt durch ein Datengesetz, mit dem der Datenaustausch zwischen Unternehmen sowie zwischen Unternehmen und Regierungen gefördert werden soll.

Den Verordnungsvorschlag finden Sie hier: https://ec.europa.eu/newsroom/dae/document.cfm?doc_id=71223