EU-Kommission präsentiert Rechtsakt für Digitale Dienste (DSA) & für Digitale Märkte (DMA)

Die für Wettbewerbsrecht, Digitalisierung und den Binnenmarkt zuständigen EU-Kommissare Margrete Vestager und Thierry Breton haben am 15. Dezember 2020 ein lange erwartetes Gesetzespaket vorgestellt, dass sowohl einen sog. Rechtsakt für Digitale Märkte / Digital Markets Act (DMA) als euch einen sog. Rechtsakt für Digitale Dienste / Digital Services Act (DSA) enthält. Beide Vorschläge haben die Form einer Verordnung (die nicht in nationales Recht umgesetzt werden muss) und sollen die zwei neuen Grundpfeiler der EU-Regulierung im Bereich Plattformökonomie repräsentieren.

Beim DSA geht es um die Revision der E-Commerce-Richtlinie von 2000 und insbesondere um die Freiheit, digitale Dienste im gesamten EU-Binnenmarkt gemäß den Regeln des Niederlassungsortes anzubieten, sowie um eine weitgehende Haftungsbeschränkung für von Nutzern geschaffene Inhalte. Aufbauend auf diesen Prinzipien will die Kommission klarere und modernere Regeln bezüglich der Pflichten von Online-Vermittlern, einschließlich der in der EU tätigen Nicht-EU-Vermittler, sowie ein effektiveres Governance-System schaffen, um sicherzustellen, dass diese Regeln im gesamten EU-Binnenmarkt korrekt durchgesetzt werden. Die Kommission plant, die Verantwortlichkeiten der digitalen Dienste besser zu definieren, um klarere, strengere und harmonisierte Regeln für Zuständigkeiten festzulegen.

Mit de DMA will die EU-Kommission Lücken in den geltenden EU-Vorschriften schließen, die bei der Durchsetzung der EU-Wettbewerbsvorschriften sichtbar geworden seien, um „Durchsetzungsmaßnahmen zur Erhaltung wettbewerbsfähiger Märkte zu ermöglichen“. Damit sollen strukturelle Wettbewerbsprobleme besser und früher adressiert werden können, denn die Kommission meint, diese Probleme mit dem bestehenden Wettbewerbsrahmen nicht oder nicht auf die wirksamste Weise lösen zu können. Der DMA richtet sich ausschließlich an sehr große Unternehmen, die als sog. „Gatekeeper“ identifiziert wurden und definiert bestimmte Verhaltensweisen, welche diese proaktiv umsetzen bzw. unterlassen müssen.

Die Vorschläge werden nun an Rat und Parlament übermittelt, die sich gemeinsam auf einen Text einigen müssen, um das Gesetzgebungsverfahren zum Abschluss zu bringen. Die Arbeit wird in der ersten Jahreshälfte 2021 Fahrt aufnehmen. Die durchschnittliche Dauer eines EU-Gesetzgebungsverfahrens beträgt allerdings 16 Monate. Somit kann nicht mit einem Abschluss des Verfahrens vor Mitte 2022 gerechnet werden.

Weitere Informationen und den Text zum DSA finden Sie hier: https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/europe-fit-digital-age/digital-services-act-ensuring-safe-and-accountable-online-environment_en

Weitere Informationen und den Text zum DMA finden Sie hier: https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/europe-fit-digital-age/digital-markets-act-ensuring-fair-and-open-digital-markets_en