Sicherer Datenaustausch zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich: Kommission legt Entwurf für Angemessenheitsbeschlüsse vor

Im nächsten Schritt wird der Europäische Datenschutzausschuss eine Stellungnahme abgeben. Auch die Mitgliedstaaten müssen im sogenannten Komitologieverfahren noch ihre Zustimmung geben. Anschließend könnte die Europäische Kommission die endgültigen Angemessenheitsbeschlüsse zum Vereinigten Königreich annehmen.

In den vergangenen Monaten hat die Kommission das Recht und die Praxis des Schutzes personenbezogener Daten im Vereinigten Königreich gründlich geprüft, darunter auch die Vorschriften über den Datenzugriff durch Behörden. Die Kommission ist zu dem Schluss gelangt, dass im Vereinigten Königreich ein Schutzniveau gewährleistet wird, das dem durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und erstmals auch dem durch die Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung gewährleisteten Schutzniveau im Wesentlichen gleichwertig ist.

Weitere Informationen sowie den Entwurf des Angemessenheitsbeschlusses finden Sie hier: https://ec.europa.eu/germany/news/20210219-datenfluss--eu-uk_de